Sicherheitshinweise

Photovoltaik Hochspannung


Bevor Sie mit der Errichtung Ihrer PV-Anlage beginnen, sollten Sie sich auch über die Risiken informieren um Gefahren von vorneherein ausschließen zu können.

Dazu möchten wir Ihnen zunächst einige Hinweise geben.

Grundsätzliches:


Bei reihenverschalteten (Stringverschaltung) PV-Anlagen entstehen hohe Gleichstromspannungen von bis zu 900 Volt und mehr. Bei Defekten oder Störungen im System (Anschlussdosen, Kabel, Wechselrichter...) kann es zu gefährlichen Lichtbögen kommen!



 



Gefahr für die Feuerwehr

(klicken für Bericht über Brand in Schwerinsfurth)


22.Symposium Photovoltaische Solarenergie Staffelstein:

Gefahrenquelle Lichtbögen


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Schlagzeilen

Gefahren der Photovoltaik
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Wechselrichter:

Auch bei der Auswahl des Wechselrichter, gilt es potenzielle Gefahren zu erkennen und auszuschliessen [Wechselrichter-Artikel 03-02 ]

 

Unser Lösungsvorschlag!

Verschalten Sie die Module einzeln oder maximal paarweise und führen Sie diese dann direkt und parallel (Parallelverschaltung) an die Wechselrichter.

Daduch verkleinen Sie die Strings und begrenzen die gegenseitige Abhängigkeit auf maximal zwei Module. Fällt dann ein Modul zum Beispiel durch Verschattung/Verschmutzung/Degradation in der Leistung ab, wirkt sich das maximal auf ein zweites Modul aus während alle anderen weiterhin volle Leistung erbringen!

Ausserdem reduzieren Sie die Gleichspannung erheblich auf nur noch ca. 70 Volt und damit unter die als lebensgefährlich eingestufte Spannung von 120 Volt (Schutzkleinspannungsgrenze nach VDE 0100)

Aufgrund dieser niedrigen Gleichspannung reduzieren Sie die Gefahren aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage erheblich (Lichtbogenzündung, Stromschläge ect.)

Photovoltaik Brandfall

Das bedeutet zwar einen Mehraufwand in der Anschaffung und Montage, aber im Gegenzug dafür erhalten Sie die maximale Sicherheit und Ertragsausbeute und damit ist der Mehraufwand in den meisten Fällen wieder kompensiert! Allerdings ist das mit herkömmlichen Stringwechselrichtern nicht möglich! Dafür hat die Solarconsult AG die Wechselrichter der Baureihe "Solarinvert PPI - Professional Protecting Inverter" entwickelt und erfolgreich in mittlerweile mehr als 2000 PV-Anlagen eingesetzt!

[zurück zur Schutzkleinspannung - Auszug aus einem Photon - Artikel]


Bei unserem SELV*-Niederspannungs-System mit PPI-Wechselrichtern (Professional Protecting Inverter) besteht keine Gefahr einer gefährlichen Lichtbogenentzündung (da max. Spannung von ca. 70 Volt). Dadurch braucht sich der Betreiber auch nicht ständig mit der Frage quälen, ob nun die Versicherung im Schadensfall zahlt oder nicht und ob die Feuerwehr im Falle eines Brandes auch umgehend mit Löscharbeiten beginnen oder es sogar durch die PV-Anlage selbst zu einem Brand kommen kann!

Das verstehen wir unter maximaler Sicherheit!

* (Safety Extra Low Voltage)

 

Ein weitere Aspekt in Punkto Sicherheit, ist die Ertragssicherheit:

Denn Sie erhalten Ihre garantierte Einspeisevergütung nicht für gekaufte KWpeak, sondern für tatsächlich damit produzierte KWh!

Und da kann es schon mal vorkommen, dass Anlagen mit gleicher KWpeak-Leistung bei exakt gleicher Ausrichtung, Neigung und Verschattungssituation, in der Realität doch deutlich unterschiedliche Erträge bringen! Das liegt dann zum Beispiel an den verwendeten Zellen, den eingesetzten Wechselrichtern, der Verkabelung, der Systemtechnik usw.

Beachten Sie auch das Prinzip [schwächstes Glied]

Photovoltaik Reihenverschaltung und schwächstes Glied

 

Und gerade, wenn eine PV-Anlage finanziert wird, ist es wichtig, langfristig, seriös ermittelte, zuverlässige und hohe Erträge zu haben, denn die Bank will Ihre Zinsen regelmäßig und pünktlich!

 

Solarconsult empfiehlt den Einsatz von Wechselrichtern der Marke "SolarInvert PPI" von Changtec

 

Solarinvert PPI Wechselrichter von Solarconsult und Changetec
[Bericht in der Zeitschrift Gebäude Digital]

 

Leistungsgewährleistung:

Prüfen Sie auf jeden Fall die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers, denn eine Aussage wie:

"25 Jahre Leistungsgewährleistung auf 80% der Erträge" klingt zwar gut, sagt aber zunächst noch gar nichts über die tatsächliche Garantie-Leistung und die Leistungsvoraussetzungen aus.

Hier gibt es gewaltige Unterschiede!

Was nützt Ihnen eine "Garantie", wenn Sie die Module zum Vermessen nach China schicken müssen oder Sie lediglich mit 10 Euro abgespeist werden können? Oder der Garantiegeber nicht mehr existiert?

Allerdings decken die Gewährleistungen in der Regel nicht die Montage- und Transportkosten ab, ebensowenig wie einen eventuellen Ertragsaufall. Hierfür empfiehlt sich in der Tat der Abschluss einer [PV-Police].

Haftpflichtversicherung:
Haftpflichtschäden, die durch die Anlage verursacht werden, müssen durch eine Haftpflichtversicherung des Betreibers abgedeckt werden die im Normalfall ohnehin vorhanden ist.

Gebäudebrandversicherung:

Brandgefahr bei Photovoltaik Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Ihrem Versicherer schriftlich nachzufragen, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz schon in bestehenden Verträgen (z.B. Gebäudeversicherung ) enthalten ist. Sachschäden, die an der Anlage entstehen (Sturm, Hagel, Blitz, Feuer), sind normalerweise durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, da die Anlage baulich als Bestandteil des Gebäudes gilt. Bitte fragen Sie auch für diesen Fall konkret bei Ihrem Versicherer nach.

Eine parallel verschaltete Anlage lässt sich leicht, ohne größere Zusatzkosten in die Gebäudeversicherung integrieren,bei einer reihen (string) verschalteten PV-Anlage sollte eine ausdrückliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft eingefordert werden.

Die Installation der PV-Anlage sollte auf jeden Fall an die Gebäudeversicherung gemeldet werden, es erhöht sich der Gebäudewert und somit auch der Versicherungsschutz.

Um eventuelle Ertragsausfälle abzusichern, kann, wie oben schon erwähnt, eine entsprechende [PV-Police] abgeschlossen werden!

Sollten Sie also die Absicht haben, eine reihenverschaltete Solarstromanlage zu installieren, empfiehlt sich eine konkrete Nachfrage nach einem weiterhin gültigen Versicherungsschutz.

Verlangen Sie in diesem Fall explizit von Ihrem Versicherungsunternehmen einen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein, in dem der Einschluss dieser Anlage eingeschlossen ist.

Auf Anfrage bei einem bekannten Versicherungsunternehmen erhielt ein Kunde folgendes Antwortschreiben: „....... Laut den Allgemeinen Gebäudebrandversicherungsbedingungen (FEVB 2001) müssen Gebäudeeigentümer lediglich alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen erfüllen.
Sollte es für den Anbau einer Photovoltaikanlage keine Auflagen geben, so besteht der Versicherungsschutz in voller Höhe.
Daraus ergibt sich: Sollten die bestehenden Auflagen nicht erfüllt bzw. eingehalten werden, besteht auch kein Versicherungsschutz.........“



Es wird also dem Betreiber der PV-Anlage, - dem Kunden der Versicherung überlassen, zu klären ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Es war nicht möglich eine klare Antwort bei der Versicherung über die behördlichen Auflagen zu erhalten.

Nach entsprechenden Recherchen ist es gelungen, Auflagen und Vorschriften zu finden, die hier greifen und bei Nichteinhaltung den Versicherungsschutz gefährden könnten! Kunden der SolarConsult werden selbstverständlich darüber aufgeklärt!

 


Mehr Informationen zu den einzelnen Punkten geben wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Einfach hier klicken oder rufen Sie uns doch an: 07024/ 8 68 93 26.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


 


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