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Die aktuelle und künftige EEG-Vergütung für Solarstrom
Obwohl das Gesetz eindeutig die Vergütung und die Dauer der Abnahmeverpflichtung durch den Netzbetreiber regelt, haben sehr viele Netzbetreiber "Standard-Einspeiseverträge" entworfen, welche Sie den Anlagenbetreibern anbieten. Generell gilt, dass solche Verträge nicht notwendig sind und kein Anlagenbetreiber gezwungen werden kann, diese zu unterschreiben. Allerdings regelt das Gesetz eben nicht alles und so kann es sinnvoll sein, einen Vertrag der den Betreiber nicht schlechter stellt als das Gesetz es vorsieht, zu schliessen um eine größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen!
Hinweis: Stichwort: Einspeisemanagement Neue Anlagen bis 30 Kilowatt Modulleistung dürfen vom 1.Januar 2O12 an maximal mit 70 Prozent dieser Leistung ins Netz einspeisen. Die Maximalleistung der Wechselrichter wird also gedeckelt. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Anlagen in ein Einspeisemanagement mittels Rundsteuerempfänger einzubinden, damit der Netzbetreiber die Anlage bei Bedarf vom Netz nehmen kann. Mit dieser Fernsteuerung müssen bis 2014 ohnehin alle seit 2009 gebaute Solarkraftwerke ausgerüstet werden, die mehr als 30 Kilowatt Leistung ausweisen. Für Solaranlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung gilt die Nachrüstpflicht sogar unabhängig vom Inbetriebnahmejahr: Schon bis zum 1.Juli 2012 müssen hier Fernsteuerung sowie Schnittstellen zum Abruf der aktuellen Leistung eingebaut sein. Die Kosten für die Technik hat der Anlagenbetreiber zu tragen, die Kosten für den so verworfenen Strom erstatten die Energieversorger. Denn auch die nicht abgenommenen Kilowattstunden sind weitgehend vergütungsfähig: Allerhöchstens für fünf Prozent des nicht abgenommenen Stroms erhält der Anlagenbetreiber keine Vergütung. So die aktuelle Regelung!
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ACHTUNG - UNBEDINGT BEACHTEN!! Sie erhalten Ihre Vergütung nicht für installierte kWp auf dem Dach, sondern für den tatsächlich produzierten Strom in kWh. Deshalb prüfen Sie bei Ihnen vorgelegten Angeboten, die erstellte Ertragsprognose. Aussagen wie, "die durchschnittlichen Erträge in Ihrer Region betragen ca. xxx kWh/kWp" sind wertlos, da Sie sich nicht auf Ihre individuelle Dachsituation beziehen. Eine seriöse Ertragsprognose bezieht folgendes mit ein:
Denken Sie immer daran, nicht kWpeak werden vergütet, sondern tatsächlich produzierte kWh. Die Nichtbeachtung dieser wichtigen Tatsache, kann ganz schön teuer werden. Das musste einer unserer Interessenten, der leider "beratungsresistent" war, leider selbst erfahren:
Vertrauen Sie nicht einfach, sondern fragen Sie nach, wie der Prognoseertrag ermittelt wurde! Ach ja noch was: Lassen Sie sich nicht von hohen Modulleistungen blenden, sondern vergleichen Sie stets die Leistung pro m², denn das Modul mit der grösseren Leistung hat auch eine grössere Fläche! Testfrage: Welches Modul ist leistungsstärker? Modul A) Abm.: 1,65 m x 0,99 m mit 240 Wp Modul B) Abm.: 1,58 m x 0,81 m mit 190 Wp
Mehr Informationen zu den einzelnen Punkten geben wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch. Einfach hier klicken oder rufen Sie uns doch an: 07024/ 8 68 93 26.
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