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Die aktuelle und künftige EEG-Vergütung
für Solarstrom
Obwohl das Gesetz eindeutig die Vergütung und die Dauer der Abnahmeverpflichtung durch den Netzbetreiber regelt, haben sehr viele Netzbetreiber "Standard-Einspeiseverträge" entworfen, welche Sie den Anlagenbetreibern anbieten. Generell gilt, dass solche Verträge nicht notwendig sind und kein Anlagenbetreiber gezwungen werden kann, diese zu unterschreiben. Allerdings regelt das Gesetz eben nicht alles und so kann es sinnvoll sein, einen Vertrag der den Betreiber nicht schlechter stellt als das Gesetz es vorsieht, zu schliessen um eine größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen! Uns liegt ein Mustervertrag vor, der als vorbildlich bezeichnet werden kann und den wir interessierten Personen gerne zumailen! Verwenden Sie zur Anforderung einfach unser [Kontaktformular]
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